Die Landesregierung hat die bisherigen Regelungen für Sport im Rahmen der Corona-Pandemie neu überarbeitet und viele der Anregungen aus den Vereinen und Verbänden mit berücksichtigt. Auch wir waren ja massiv über unseren HBTG (Hegau-Bodensee-Turngau) mit den Vertretern der Landespolitik parteiübergreifend in Kontakt.
Die Neufassung ist ein wesentlicher Fortschritt zu bisher. In Kürze:

Bei Inzidieren unter 35 (Stufe 1 und 2) ist Sport im Freien und geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen möglich (also kein 3-G- mehr, keine Testpflicht!!) – Uneingeschränkter Sport

Steigt die Inzidenz über 35 (Stufe 3) gilt wieder die 3-G-Regel, aber ohne Personen Begrenzung.

Ab einer Inzidenz über 50 (Stufe 4) tritt dann zusätzlich zur 3-G-Regel wieder eine Mengenbegrenzung in Kraft, mit 25 Personen im Freien und 14 Indoor.

Das aktuell wichtigste in Kürze bei Stufe 1 und 2 :

  • keine Testpflicht mehr für Kinder
  • Keine Testpflicht für Sport indoor für Erwachsene
  • Eltern – Kind – nicht mehr getrennt zu zählen

Sofern sich die Lage also nicht dramatisch verschlechtert und die Regelungen bestehen bleiben, sollten wir spätestens nach den Sommerferien (zusätzlich höhere Impfquote) recht unbeschwert Sport machen können. Nach Rücksprache mit der Stadt Engen, stehen uns auch in den Sommerferien die Halle in Welschingen und Zimmerholz zur Verfügung. Also falls Bedarf besteht in den einzelnen Gruppen / Kursen bitte über die Übungsleiter bei uns anmelden.

Zusammenfassung des Landes.